FDP will Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Bundeswehr verpflichten
In einem Gesetzentwurf zur "Stärkung der Bundeswehr" sieht die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag eine Kooperationspflicht für Hochschulen mit der Bundeswehr vor. Auch Zivilklauseln will die Partei abschaffen.
Wiesbaden (epd). Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag will Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und zum Offenlegen von Forschungsergebnissen zwingen. In einem Gesetzentwurf der Fraktion zur „Stärkung der Bundeswehr in Hessen“ heißt es, dass Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr staatlich verpflichtet werden sollen, „wenn und soweit das zuständige Ministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist“. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny, sagte am Dienstagabend im Wiesbadener Landtag, dass die Bundeswehr auf Kooperationen mit Hochschulen angewiesen sei, um Wissen und Fachkräfte zu gewinnen.
Im Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass Forschungsergebnisse auch für militärische Zwecke Deutschlands oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden dürfen. Eine Beschränkung der Forschungsfreiheit auf zivile Nutzungen solle unzulässig sein. „Zivilklauseln, die dem entgegenstehen, sind mit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen unvereinbar und nicht mehr akzeptabel“, heißt es. Eine Zivilklausel schränke die Forschungsfreiheit ein, so Promny: „Es stellt sich ja ohnehin die Frage, welche Art von Forschung Zivilklauseln überhaupt verbieten wollen.“
Zivilklauseln sind dem Entwurf zufolge Selbstverpflichtungen von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, „Forschung und Lehre ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu betreiben“. Das bedeute, dass sie „keine Kooperationen oder Drittmittelprojekte mit Rüstungsunternehmen oder militärischen Institutionen eingehen oder umsetzen“. Hochschulen dürften durch interne Zivilklauseln keine militärisch relevante Forschung blockieren, argumentierte die FDP.
Gesetzliche Beschränkungen der Forschung, wie die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes, „die unter anderem die Entwicklung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie Antipersonenminen und Streumunition verbieten“, blieben laut Entwurf ebenso unberührt wie die Rechte von Erfindern und Patente sowie die individuelle Freiheit der Forschung jedes einzelnen Wissenschaftlers.
Deutschland brauche eine starke Bundeswehr, „die in der Lage ist, sowohl die Landes- als auch die Bündnisverteidigung sicherzustellen“. Darüber hinaus sei es Aufgabe des Staates, die Gesellschaft auf die „grundlegend veränderte sicherheitspolitische Lage vorzubereiten, die fast alle Lebensbereiche beeinflusst“, so die FDP in ihrem Entwurf.
Der CDU-Politiker Dirk Bamberger bezeichnete diesen als „alles andere als tauglich“. Darin fänden sich mehrere technische und rechtliche Unklarheiten. Ein Zivilklausel-Verbot stelle „zweifelsohne einen Eingriff in die Hochschul-Autonomie dar“. Eine Kooperationspflicht zwischen Hochschulen und Bundeswehr sei nicht der richtige Weg.
Daniel May (Grüne) bezeichnete den Gesetzentwurf als Symbolpolitik und stellte infrage, ob es sinnvoll sei, als Bundesland in einen Wettbewerb eigener Regelungen zu gehen, anstatt auf bundesweite Regelungen zu setzen. Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Hauptausschuss überwiesen.