Demonstranten-Zelte im militärischen Schutzbereich weiter erlaubt

Koblenz (epd). Anti-Atomwaffen-Demonstranten dürfen auch nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz im militärischen Schutzbereich des Fliegerhorsts Büchel vorübergehend Zelte aufstellen. Die sechstägige Dauermahnwache sei ohne die vorgesehenen Versorgungszelte und Toilettenanlagen nicht in der geplanten Form machbar, erklärte das Gericht am Montag in Koblenz. Dementsprechend würde ein Verbot gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Versammlungsfreiheit gehen. (AZ.: 1 B 10780/20.OVG) Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Donnerstag. (AZ.: 1 L 563/20.KO) 

Konkret geht es um eine am Freitag gestartete Demonstration unter dem Motto "Atomwaffen ächten - keine neue Aufrüstung - Verbotsvertrag". Dazu gehörten demnach das Aufstellen von einem Versammlungs-, einem Info- sowie einem Küchenzelt, vier Toilettenkabinen und drei Wohnwagen vor dem Zaun der Verteidigungsanlage. Da die zuständige Wehrverwaltung keine Genehmigung erteilt hatte, stellten die Demonstranten einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht, gegen dessen Beschluss sich die Wehrverwaltung an das Oberverwaltungsgericht wendete.

An der Sicherheit der Einrichtung bestehe ein starkes öffentliches Interesse, erklärte das OVG. Die von der Wehrverwaltung angeführten Gefahren gingen in erster Linie aber von der Versammlung und nicht von den Einrichtungen des Antragsstellers aus. Für die Versammlung selbst liege allerdings eine Genehmigung vor. Das von den aufgebauten Zelten, Toilettenkabinen und Wohnwagen ausgehende zusätzliche Risiko lasse sich durch polizeiliche Kontrollen und zusätzliche Maßnahmen zur Eigensicherung bewältigen. 

Ähnlich hatte auch das Verwaltungsgericht argumentiert. Die Befürchtung der Antragsgegnerin, dass Demonstranten die Zufahrt "überrennen" könnten, verhindere nicht, eine Genehmigung zu erteilen. Solche Bedenken gegen die Friedlichkeit der Veranstaltung müssten gegenüber der Kreisverwaltung erhoben werden, da sie nicht Gegenstand des Verfahrens seien, hatte das Verwaltungsgericht erklärt Es sei zudem nicht erkennbar, dass die aufgebauten Zelte Einfluss auf die Friedlichkeit der Versammlung hätten. In Büchel vermuten Aktivisten die letzten US-amerikanischen Atomwaffen in Deutschland.