Demonstranten dürfen im militärischen Schutzbereich Zelte aufbauen

Koblenz (epd). Anti-Atomwaffen-Demonstranten dürfen im militärischen Schutzbereich des Fliegerhorsts Büchel Zelte aufstellen. Versorgungszelte, Toilettenanlagen und ähnliche Einrichtungen dürften vorübergehend aufgebaut werden, wenn dies die Wirksamkeit der Verteidigungsanlage nicht in Mitleidenschaft ziehe, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mit. (AZ.: 1 L 563/20.KO) Die Wehrverwaltung müsse den Demonstranten eine Genehmigung erteilen, weil eine Beeinträchtigung nicht ersichtlich sei. In Büchel vermuten Aktivisten die letzten US-amerikanischen Atomwaffen in Deutschland.

Konkret wollen die Demonstranten von Freitag an unter dem Motto "Atomwaffen ächten - keine neue Aufrüstung - Verbotsvertrag" bei einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung protestieren. Der Veranstalter plant dem Gericht zufolge vor dem Zaun der Verteidigungsanlage ein Versammlungszelt, ein Infozelt, ein Küchenzelt, vier Toilettenkabinen und drei Wohnwagen aufzustellen. Da die zuständige Wehrverwaltung keine Genehmigung erteilt hatte, stellten die Demonstranten einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Dieses gab ihnen Recht. Die Wehrverwaltung habe nicht vorgetragen, dass Beeinträchtigungen des Fliegerhorsts zu befürchten seien, teilte das Gericht mit. Die Befürchtung der Antragsgegnerin, dass Demonstranten die Zufahrt "überrennen" könnten, verhindere nicht, eine Genehmigung zu erteilen. Solche Bedenken gegen die Friedlichkeit der Veranstaltung müssten gegenüber der Kreisverwaltung erhoben werden, da sie nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Es sei zudem nicht erkennbar, dass die aufgebauten Zelte Einfluss auf die Friedlichkeit der Versammlung hätten. 

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erheben.