Ampel definiert Bedingungen für Einsatz bewaffneter Drohnen

Berlin (epd). Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen den Einsatz bewaffneter Drohnen in der Bundeswehr unter strengen Bedingungen erlauben. Sie könnten nur dann eingesetzt werden, wenn dies explizit im Bundestagsmandat für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist, heißt es in der Beschlussvorlage der Fraktionen für den Haushaltsausschuss, der am Mittwoch die Gelder für die Bewaffnung von Drohnen vom Typ Heron TP freigeben sollte. Vorgesehen sind dafür mehr als 25 Millionen Euro. Die Koalition will sicherstellen, dass die Drohnen in erster Linie dem Schutz der Soldatinnen und Soldaten dienen und nicht für andere, ethisch umstrittene Zwecke eingesetzt werden.

„Der Einsatz bewaffneter Drohnen unterliegt völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat“, heißt es in dem Maßgabebeschluss weiter. Der Einsatz von Drohnen sei nur zur Bekämpfung „legitimer Ziele“ im Sinne des Humanitären Völkerrechts zulässig.

Einsatzgrundsätze für bewaffnete Drohnen sollen demnach von der Bundesregierung erstellt und dann vom Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschuss des Bundestags beschlossen werden. Leitgedanke sei dabei der Schutz der Soldatinnen und Soldaten. „Wir werden damit in möglichen künftigen Einsätzen der Bundeswehr einen deutlich besseren Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten gewährleisten können“, sagte der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz. „Das, und nur das, ist die Aufgabe der bewaffneten Drohnen“, betonte er.