50 Jahre Friedenspfarramt in württembergischer Landeskirche

Stuttgart (epd). Mit einem Podiumsgespräch in der Evangelischen Akademie Bad Boll hat am Montag (17. April) die Evangelische Landeskirche das 50-jährige Bestehen des Friedenspfarramts gefeiert. Zum 1. Januar 1973 wurde die Sonderpfarrstelle des „Beauftragten der Evangelischen Landeskirche für Fragen der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden“ eingerichtet, teilte die Landeskirche am Dienstag mit. „Aktuell wird uns einmal mehr bewusst, wie wichtig der Einsatz für den Frieden ist und wie weitsichtig unsere Landeskirche mit der Einrichtung eines Friedenspfarramtes gehandelt hat“, sagte der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl der Mitteilung zufolge.

Stefan Schwarzer, Friedensbeauftragter der württembergischen Landeskirche, sagte, kirchliche Friedensethik habe theologisch und praktisch immer vor neuen großen Herausforderungen gestanden, nicht erst seit dem 24. Februar 2022. Große globale Ereignisse wie der Nato-Doppelbeschluss, die Wende 1989, der Jugoslawienkrieg in den 90ern und der 11. September 2001 hätten immer auch die Friedensarbeit betroffen.

Schwerpunkte der Arbeit des Friedenspfarramts seien die Vernetzung mit kirchlichen und nichtkirchlichen Akteuren, Friedensbildung, konkrete Initiativen und Friedensgebete zu Themen wie Atomwaffen und Klimagerechtigkeit sowie das Offenhalten von Gesprächsräumen in anspruchsvollen Zeiten.

Die historischen Wurzeln des Friedenpfarramtes lagen im Konflikt zwischen der allgemeinen Wehrpflicht und Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Laut Stefan Schwarzer dauerte es einige Jahre, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hatte, dass zwischen Wehrpflicht und Artikel 4 ein logisches Problem bestand, doch ab 1961 sei es möglich gewesen, zu verweigern. Das Pfarramt sei dezidiert gegründet worden, um junge Männer in diesen Verfahren zu begleiten. Mit den Jahren sei es dann einfacher geworden, den Wehrdienst zu verweigern, bis er 2011 ganz abgeschafft wurde.