Der Beginn des 1. Weltkriegs jährt sich zum 100. Mal, der des 2. Weltkriegs zum 75. Mal. 2015 gedenken wir 70 – Jahre Ende des 2. Weltkriegs. So besteht ein konkreter Anlass und höchste Zeit, sich mit den Kriegerdenkmälern zu befassen.
„Schritte gegen Tritte“ ist ein Gewaltpräventionsprojekt für Jugendliche ab der 7. Klasse. Es thematisiert strukturelle, ethnische und personale Gewalt und bietet Jugendlichen Methoden der gewaltfreien Konfliktbearbeitung in altersgemäßer und genderspezifischer Form.
UBUNTU ist ein Projekt des Arbeitsfeldes Friedensarbeit in Kooperation mit dem Ev.-luth. Missionswerk Hermannsburg, dem Religionspädagogischen Institut Loccum und der Arbeitsstelle Kindergottesdienst im Michaeliskloster Hildesheim.
Zur größten Friedensversammlung in der Geschichte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) sind Christinnen und Christen aus aller Welt unter dem Motto “Ehre sei Gott in der Höhe” vom 17. bis 25. Mai in Kingston auf Jamaika zusammengekommen, um vom Frieden Gottes als Geschenk und als Auftrag der gesamten Menschheit Zeugnis abzulegen.
Hier finden Sie/findest du ausgewählte Links zu Friedens- und Freiwilligendiensten, die erfahrene, professionelle Beratung mit seriösen Angeboten für junge und junggebliebene Menschen verbinden. Die Arbeitsstelle Friedensarbeit selbst bietet keine eigenständigen Friedens- und Freiwilligendienste an, berät Sie/dich aber gerne persönlich, geeignete Einsatzstellen bzw. -orte zu finden.
Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zu den von der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD besonders geförderten Projekten der Friedensbildung.
„Frieden lernen und erleben“
Mit der Homepage "Frieden lernen und erleben" und dem dazugehörigen Flyer möchte ich auf die vielfältigen friedenspädagogischen Angebote der Friedensarbeit der ev.-luth. Landeskirche Hannovers sowie des Antikriegshauses Sievershausen hinweisen und um Ihre Vermittlung bzw. Bewerbung bitten.
Das Grundrecht auf Verweigerung
Der Wortlaut des Artikel 4 Abs. 3 GG lautet wie folgt:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
1. Probezeit
In den ersten sechs Monate des Dienstes kann in allen Dienstverhältnissen jederzeit und ohne Begründung die Entlassung verlangt werden. Die ersten sechs Monate des Dienstes bei der Bundeswehr gelten als Probezeit. In dieser Zeit können freiwillig Wehrdienst Leistende jederzeit mit sofortiger Wirkung ihre Entlassung verlangen. Eine Begründung ist nicht nötig.
Die Pfälzer Kirchengemeinde beschloss 1964 das Gefallenendenkmal, dass aus zwei in die Wand eingelassenen Sandsteintafeln bestand zu versetzen. Beim Versetzten zerbrach der eine Stein und konnte nicht mehr verwendet werden. Die Steintafel, die die Namen der Gefallenen trug, wurde durchgesägt womit zwei Tafeln gleicher Größe enstanden.