Frieden will gelernt werden, in der Schule, in der Gemeinde, zu Hause und auch international. Frieden ist dabei nicht nur eine Vision, sondern will konkret gestaltet werden. Friedensbildung kann beim langfristigen Aufbau des Gerechten Friedens helfen und Menschen für diese Arbeit qualifizieren.

Friedensbildung

Fonds "Frieden stiften"

Der Fonds "Frieden stiften" ist nach dem Beschluss vom 26. November 2010 der 24.

Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.

Die Zukunft der protestantischen Friedensarbeit (2012)

Friedensarbeit ist eine herausragende und immerwährende Aufgabe für die Kirche, heißt es in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007. Ist sie das tatsächlich? Wie ist es um die evangelische Friedensarbeit bestellt? Wie müsste es um sie bestellt sein, um der hoch aktuellen und wachsenden Herausforderung des Friedens dauerhaft gerecht werden zu können?

Veränderungen der Kriegsdienstverweigerungs-Beratung

Die Aussetzung der Wehrpflicht hat in den Beratungsstrukturen der evangelischen Krichen zu Veränderungen geführt. Die neuen Strukturen wurden auf dem Treffen der Kirchenkreisbeauftragten Kriegsdienstverweigerung/Zivildienstleistende (KDV/ZDL) am 27.06.2011 gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Herrn OLKR Kiefer und Vertreter/innen der Freiwilligendienste im Raum der Ev.-luth.

Jugendliche werden Friedensstifter/-innen

Das Projekt wurde im Januar 2010 als ein „best-practice"-Projekt von der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD ausgezeichnet und den Landeskirchen zur Umsetzung empfohlen.