Rüstungsexportbericht 2023: Ermutigende Zeichen und bedenkliche Rückschritte

 

In ihrem aktuellen Rüstungsexportbericht begrüßt die GKKE den signifikanten Rückgang von Rüstungsexporten in Drittländer und fordert die Bundesregierung auf, das angekündigte Rüstungsexportkontrollgesetz zu schaffen.

Die GKKE bekräftigt erneut die Notwendigkeit eines nationalen Rüstungsexportkontrollgesetzes. In ihrem Rüstungsexportbericht 2023 kritisiert sie deutlich, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz „nicht so recht voranzukommen scheint“. „Wir fordern daher die Bundesregierung mit Nachdruck auf, nun einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen“, sagt Prälatin Dr. Anne Gidion, die evangelische Vorsitzende der GKKE. Zu begrüßen ist der Rückgang der Rüstungsexporte 2022 insgesamt und insbesondere die Exporte in sogenannte Drittländer um 38,7 Prozent. Aber: „So erfreulich und ermutigend der Rückgang der Rüstungsexporte in Drittländer ist, so bedenklich sind die Rückschritte in Sachen Berichtslegung und Transparenz“, so Gidion. Die Bundesregierung hat ihren jährlichen Rüstungsexportbericht nicht vor der Sommerpause vorgelegt. Für 2023 liegt er noch gar nicht vor. „Sie schaffen Unklarheiten in einem komplexen Politikfeld, das dringend der Ordnung und Transparenz bedarf“. Die GKKE fordert daher die Bundesregierung auf, zur bewährten Praxis zurückzukehren, ihre Rüstungsexportberichte vor der Sommerpause vorzulegen.

Die Problemstellungen von erhöhtem Regelungsbedarf, verstärkter Rüstungsdynamik und unzureichender Ordnung und Transparenz zeigen sich auch auf europäischer Ebene, wie Prälat Dr. Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE, deutlich machte. „Es ist ganz offensichtlich, dass die veränderte sicherheits- und rüstungspolitische Dynamik neuen Regelungsbedarf mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich gut, dass 2024 eine Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zur Rüstungsexportkontrolle ansteht. Die GKKE beobachtet aber weiterhin mit Sorge, dass die Förderung und Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie und Rüstungszusammenarbeit bisher nicht von einer Stärkung der europäischen Rüstungsexportkontrolle begleitet wird. Der Review-Prozess bietet die Chance, die Schwachstellen der EU-Rüstungsexportkontrolle zu überwinden. Dabei gilt: Harmonisierung darf nicht als Anpassung an die laxesten Exportpraktiken verstanden werden.“, so Jüsten weiter.

Der Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte, Dr. Max Mutschler, machte deutlich, dass auch der Export von Dual-Use-Gütern – Güter die sowohl einen zivilen, als auch einen militärischen Nutzen haben können – hoch problematisch sein kann. So steht beispielsweise Überwachungstechnologie aus EU-Staaten bei Unterdrückungsregimen hoch im Kurs. „Die Belieferung von Diktaturen mit Überwachungstechnologie aus der EU muss dringend unterbunden werden. Die GKKE fordert die Bundesregierung dazu auf, hier mit gutem Beispiel voran zu gehen und den Export derartiger Technologien an autokratisch regierte Staaten mit schlechter Menschenrechtsbilanz nicht zu genehmigen“, so Mutschler.