Verbot der Parole "From the river to the sea" ist rechtswidrig

Der Streit um die pro-palästinensische Parole "From the river to the sea - Palestine will be free!" hat eine weitere juristische Runde gedreht. Auch die Terrororganisation Hamas nutzt den Slogan.

Kassel, Frankfurt a. M. (epd). Eine Ordnungsbehörde darf die umstrittene Parole „From the river to the sea - Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer - Palästina wird frei sein“) bei einer Kundgebung nicht pauschal untersagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte am Freitag nach eigenen Angaben eine entsprechende Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts (AZ: 8 B 560/24).

Die Stadt Frankfurt am Main hatte den Veranstaltern der Demonstration am heutigen Abend „From the river to the sea - Palestine will be free. Für ein freies Palästina für alle Menschen“ unter anderem die Nutzung des Slogans „From the river to the sea“ verboten. Dem Einspruch des Veranstalters hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht mit dem Hinweis stattgegeben, die Strafbarkeit der Parole sei aufgrund bisheriger Rechtssprechung nicht geklärt (AZ: 5L940/24.F).

Das Kasseler Gericht wies den Angaben zufolge nun den Einspruch der Stadt Frankfurt gegen diese Entscheidung zurück. „Bei der strafrechtlichen Einordnung der Parole sei zwar zu berücksichtigen, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom (Jordan-)Fluss bis zum Mittelmeer - einschließlich des Gebiets Israels in seinen heutigen Grenzen - ausgedrückt werde“, heißt es in der Mitteilung. Damit sei aber nicht ausgedrückt, wie dieses politisch hochumstrittene Ziel erreicht werden solle.

Grundsätzlich seien dafür verschiedene Wege denkbar, beispielsweise eine Zwei-Staaten-Lösung oder ein einheitlicher Staat mit gleichen Bürgerrechten für Israelis und Palästinenser oder aber der „bewaffnete Kampf“. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch den Antragsteller als Aufruf zur Gewalt gegen Israel zu verstehen sei, habe die Stadt nicht genannt.

Die Parole der Terrororganisation Hamas werde auch durch das Vereinsverbot für die Hamas nicht pauschal verboten. Das sei nur bei der Verwendung im Kontext mit der Hamas der Fall.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte auch für eine weitere Demonstration am Samstag in der Frankfurter Innenstadt unter dem Motto „Stopp den Krieg in Gaza“ das Verbot der umstrittenen Parole zurückgewiesen. Die Stadt habe „in keiner Weise geprüft, in welchem Zusammenhang die Äußerung der Parole beabsichtigt sein könne“, hieß es (AZ: 5L973/24.F).