Militärbischof zu Drohnen: Entscheidung muss Mensch vorbehalten sein

Berlin (epd). In der Debatte um den möglichen Einsatz bewaffneter Drohnen bei Bundeswehreinsätzen dringt der neue Militärbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bernhard Felmberg, darauf, dass Menschen die letzte Entscheidungsinstanz bleiben. "Für mich ist wichtig, dass am Ende kein Algorithmus und keine Maschine darüber entscheiden darf, ob es zu einem Einsatz von Waffen kommt", sagte der 55-Jährige dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Gebraucht würden Situationssensibilität und Empathie für eine Entscheidung. "Diese Entscheidung ist dem Menschen vorbehalten", sagte der Theologe. Von vornherein aus ethischen Beweggründen ablehnen würde Felmberg die Drohnen-Technologie aber nicht: "Haben wir den Eindruck, dass es in den Jahrhunderten, in denen sich Menschen mit Waffen direkt gegenüberstanden, ethisch besser zuging?", fragte er. Er habe da Zweifel. Die Diskussion müsse wegen der Breite an Argumenten aber international und national noch tiefgreifender geführt werden als bislang, ergänzte Felmberg. 

Das Verteidigungsministerium strebt an, in Einsätzen bewaffnete Drohnen zu verwenden. Bislang kommen die unbemannten Flugkörper nur für Aufklärung zum Einsatz.

Felmberg hat am 1. Oktober das Amt des EKD-Militärbischofs angetreten. An diesem Donnerstag soll er mit einem Gottesdienst in Wittenberg offiziell eingeführt werden. Kirchliche Friedensarbeit biete die Chance für ein Best-Practice-Modell evangelischen Handelns, sagte der Theologe, der bis 2013 Bevollmächtigter der EKD in Berlin und danach Abteilungsleiter im Entwicklungsministerium war. Die Militärpfarrerinnen und -pfarrer seien eng zusammen mit Soldatinnen und Soldaten. Das gelte für Auslandseinsätze und besonders auf Schiffen der Marine, erklärte Felmberg. 

Angesichts der Fälle von Rechtsextremismus in der Bundeswehr verwies Felmberg auf die Bedeutung des sogenannten lebenskundlichen Unterrichts, den die Militärgeistlichen in der Bundeswehr leisten. "Der Freiraum zur ethischen Diskussion muss genutzt werden, um deutlich zu machen, für welche Werte die Bundesrepublik Deutschland steht", sagte er. Dort könne man als Kirche einwirken. Gerade wenn es um ethische Fragestellungen und Persönlichkeitsbildung gehe, seien Dienstvorgesetzte im Unterricht oft nicht die geeigneten Gesprächspartner. "Kirchliche Friedensarbeit kann hier einen wichtigen Freiraum außerhalb der militärischen Hierarchie bieten", sagte Felmberg. 

Derzeit wird darüber diskutiert, ob die Bundeswehr künftig über Kampfdrohnen verfügen darf. Bislang werden unbemannte Flugkörper lediglich zur Aufklärung eingesetzt. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema. 

Warum hofft die Bundeswehr auf eine Bewaffnung ihrer Drohnen?

Hauptargument ist der Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz. Bundeswehrangehörige berichten von Erfahrungen aus Mali oder Afghanistan, wo sie zuschauen mussten, wie Angriffe auf deutsche Streitkräfte und ihre Verbündeten vorbereitet und umgesetzt wurden: Deutsche Soldaten seien "verdammt zum Zusehen", heißt es, weil sie wegen örtlicher Hindernisse oder langer Anfahrt- und Anflugzeiten nicht eingreifen könnten. Eine bewaffnete Drohne sei hingegen bereits vor Ort und verfüge über alle Informationen, damit schnell und gezielt reagiert werden könne.

Welche Bedenken gibt es?

Der schlechte Ruf von Drohnen hat vor allem mit der US-Praxis zu tun: Sie werden von der US-Armee für die gezielte Tötung mutmaßlicher Terroristen verwendet - und zwar ohne Gerichtsurteil. Die Raketen treffen dabei häufig unschuldige Menschen. Schon das Geräusch von Drohnen - mancherorts "Todesengel" genannt - sorgt in Ländern wie Afghanistan und Jemen für eine Traumatisierung gerade der Kinder in den betroffenen Gebieten. Wegen dieser Erfahrungen befürchten Kritiker, dass bei deutschen Streitkräften die Hemmschwelle ebenfalls sinken könnte, sobald bewaffnete Drohnen verfügbar sind. Misstraut wird auch der Bundesregierung, weil Deutschland seit Jahren dulde, dass die USA über den Stützpunkt Ramstein bei Kaiserslautern Signale der US-Drohnenpiloten weiterleiteten. Berlin unternehme zu wenig gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe, so der Vorwurf.

Wie antwortet die Bundeswehr auf diese Sorgen?

Mit dem Hinweis darauf, dass die Bundeswehr - anders als das US-Militär - eine Parlamentsarmee ist. Das heißt, dass die Streitkräfte auf der Grundlage des deutschen Werteverständnisses handeln, dass deren Einsatzkonzept "gläsern" ist und von den Abgeordneten überwacht werden kann. Es sei zudem politisch gewollt, dass Deutschland mehr Verantwortung in der Welt übernehme. Da der Bundestag die Armee in die Einsatzgebiete schicke und die Grenzen des Mandats bestimme, sollten die Abgeordneten auch sicherstellen, dass die "Staatsbürger in Uniform" wieder heil nach Hause kommen - und ihnen die bestmögliche Ausrüstung zur Verfügung stellen. 

Welche ethischen Aspekte spielen beim Einsatz bewaffneter Drohnen eine Rolle?

Die ethischen Herausforderungen sind nach Argumentation der Bundeswehr die gleichen wie bei Kampfflugzeugen oder Sturmgewehren auch. Das Auslösen einer Waffe sei immer mit einer Entscheidung über Leben und Tod oder Verwundung auch des Gegners verbunden. Diese ethische Frage stelle sich für die Streitkräfte lange vor einem möglichen Ernstfall. Sie sei ein wichtiger und elementarer Bestandteil der Ausbildung.

Wie ist die völkerrechtliche Bewertung?

Eine öffentliche Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss ergab, dass der Einsatz von Kampfdrohnen völkerrechtlich nicht grundsätzlich verboten ist. Dennoch gibt es die Befürchtung, dass Deutschland und die Bundeswehr auf eine "schiefe Ebene" geraten könnten, die zu einer weiteren Aufrüstung international führt - hin zu automatisierten Kampfsystemen, die ohne menschlichen Einfluss töten. Manche Fachleute sehen das Völkerrecht unter anderem wegen des Einsatzes von Kampfdrohnen in Krisenregionen zunehmend ausgehöhlt - vor allem das Gewaltverbot in Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta. So sei zum Beispiel umstritten, ab wann ein Mensch als feindlicher Angreifer gilt und womit die Vorbereitung eines Angriffs beginnt. Nötig seien mehr unabhängige Kontrollen und Klagerechte für Betroffene.

Wie würde eine Bewaffnung der Bundeswehrdrohnen konkret aussehen?

Die Bundeswehr nutzt israelische Heron-1-Drohnen zur Aufklärung. Im Sommer 2018 hat der Bundestag die Anmietung der waffenfähigen Heron-TP-Drohne ebenfalls aus Israel beschlossen. Diese kann mit Waffen ausgestattet werden. Fünf Exemplare sollen der Bundeswehr bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen.