Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen.

Kriegsdienstverweigerung

Evangelische Friedensarbeit erfreut Synodenbeschluss zur Kriegs-dienstverweigerung

Die Evangelische Friedensarbeit hat den Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wonach sich der Rat der EKD gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen soll, dass Menschen, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren, die Möglichkeit zur Einreise eröffnet und ihnen Asyl gewährt wird, nachdrücklich begrüßt.

Synodenbeschluss zu Kriegsdienstverweigerung (2023)

BESCHLUSS der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 4. Tagung zum Schutz bei Kriegsdienstverweigerung vom 5. Dezember 2023 Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht.

Aktionswoche für Kriegsdienstverweigerer

Bonn (epd). Friedensaktivisten rufen in einer bundesweiten Aktionswoche zu mehr Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer auf. Unter anderem vor EU-Einrichtungen sowie vor Botschaften und Konsulaten von Russland, Belarus und der Ukraine finden bis Sonntag Kundgebungen statt.