"Positionierung des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ), des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Ökologisches Jahr (BAK FÖJ) sowie der verbandlichen Zentralstellen, die den Bundesfreiwilligendienst (BFD) anbieten.
BESCHLUSSder 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschlandauf ihrer 3. TagungzuAnti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Diversitätsorientierung stärkenvom 9. November 2022
BESCHLUSS
der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 3. Tagung
zu
Freiwilligendienste ausbauen als wichtiges soziales Orientierungs- und Erfahrungsjahr!
vom 9. November 2022
BESCHLUSS
der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 3. Tagung
zu
Friedenspädagogische Ansätze und Initiativen stärken
vom 9. November 2022
Die Synode bittet
BESCHLUSS
der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 3. Tagung
zu
Frieden – Gerechtigkeit – Bewahrung der Schöpfung
vom 9. November 2022
BESCHLUSS
der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 3. Tagung
zur
Menschenrechtslage an den Außengrenzen der EU
vom 9. November 2022
Der russische Eroberungskrieg in der Ukraine lässt viele Zeitgenossen hierzulande fragen: Wie kann es wieder Frieden geben? In den Kirchen wird die Frage laut: Was können wir und die Zivilgesellschaft dafür tun?
Im Rahmen des gemeinsamen Studientaesg der AGDF und EAK zum Thema „Friedensbildung und Zivile Konfliktbearbeitung im Inland als Aufgabe der Kirche“ am 23.09.2022 in Fulda führte Michael Zimmermann, Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, ein Interview mit dem Friedensbeauftragten des Rates der EKD Landesbischof Friedrich Kramer.
Einige Pfarrer*innen und Theolog*innen aus dem Raum der Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben die nun veröffentlichte Erklärung gegen Waffenlieferung und Aufrüstung erarbeitet. Wir laden damit zur Unterstützung, Diskussion und Weiterverbreitung ein.
Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat den Angriff Russlands auf die Ukraine als „massive Verletzung des internationalen Völkerrechts“ verurteilt.